Finanzierung
Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot, welches von den Pflegekassen und auch den Sozialhilfeträgern finanziert wird. Ein täglicher Eigenanteil, für die Tagespflege ist selbst zu tragen.
Die Tagespflege wird über einen Tagessatz abgerechnet, dieser wird individuell mit den Kostenträgern verhandelt.
Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, der im häuslichen Umfeld lebt, hat einen Anspruch auf Kostenübernahme für teilstationäre Pflege. Die monatliche Kostenübernahme der Pflegekasse richtet sich hierbei nach dem vorhandenen Pflegegrad.
Aktuell werden von der Pflegekasse folgende monatlichen Beträge übernommen:
Pflegebedürftigkeit in Graden | max. Leistungen |
Pflegegrad 1 | bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 2 | 689 |
Pflegegrad 3 | 1.298 |
Pflegegrad 4 | 1.612 |
Pflegegrad 5 | 1.995 |
Gäste mit Pflegerad 1 können den Entlastungsbeitrag von 125 € monatlich für die Tagespflege einsetzen.
Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst im häuslichen Umfeld werden hierdurch nicht beeinflusst, die Leistungen der teilstationären Einrichtung werden zusätzlich zu den häuslichen Leistungen erbracht.
Gerne besprechen wir mit ihnen die Finanzierungsmöglichkeiten in einem persönlichen Gespräch, kommen sie einfach hierfür auf uns zu!